OS IV 6/64•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1966-03-25, OS IV 6/64
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1966-03-25, OS IV 6/64
OS IV 6/64Verwaltungsgericht / 4. Abteilung25.03.1966
Regest
1. Die Aufstellung des Liegenschaftskatasters ist ein Verwaltungsakt. 2. Zur Frage der Beweislast im Verwaltungsprozess. Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 15. Oktober 1965, IV 770/61, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023038
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — OS IV 6/64 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1966-03-25
Aktenzeichen: OS IV 6/64
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:0325.OS.IV6.64.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Die Aufstellung des Liegenschaftskatasters ist ein Verwaltungsakt.
-
Zur Frage der Beweislast im Verwaltungsprozess.
Verfahrensgang
vorgehend VG Darmstadt, 15. Oktober 1965, IV 770/61, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023038
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