Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1966-03-11, OS IV 106/65

OS IV 106/65Verwaltungsgericht / 4. Abteilung11.03.1966

Regest

1. Auch in § 20 BBauG wird ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BBauG vorausgesetzt. 2. Solange öffentliche Verkehrsflächen in einem verbindlichen Bebauungsplan ausgewiesen sind, muss die Bauaufsichtsbehörde dies berücksichtigen, selbst wenn die Regelung inzwischen überholt sein sollte. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023025

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — OS IV 106/65 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1966-03-11

Aktenzeichen: OS IV 106/65

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:0311.OS.IV106.65.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Auch in § 20 BBauG wird ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BBauG vorausgesetzt.

  2. Solange öffentliche Verkehrsflächen in einem verbindlichen Bebauungsplan ausgewiesen sind, muss die Bauaufsichtsbehörde dies berücksichtigen, selbst wenn die Regelung inzwischen überholt sein sollte.

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