OS IV 118/64•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1966-02-25, OS IV 118/64
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1966-02-25, OS IV 118/64
OS IV 118/64Verwaltungsgericht / 4. Abteilung25.02.1966
Regest
1. Das Ortsstatut, die Wallservitut in Frankfurt/Main betreffend, vom 28.06.1907 ist mangels einer rechtsstaatlichen Grundsätzen genügenden Verkündung nicht rechtswirksam geworden. 2. Die Aufforderung an einen Bauherrn, ein von ihm errichtetes, aber nicht in seinem Eigentum stehendes Bauwerk abzubrechen, ist auf eine rechtlich unmögliche Leistung gerichtet, wenn der Eigentümer nicht bereit oder aufgrund eines vollstreckbaren Titels verpflichtet ist, den Abbruch zu dulden. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 29. September 1964, IV/2-746/59, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023021
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — OS IV 118/64 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1966-02-25
Aktenzeichen: OS IV 118/64
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:0225.OS.IV118.64.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
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Das Ortsstatut, die Wallservitut in Frankfurt/Main betreffend, vom 28.06.1907 ist mangels einer rechtsstaatlichen Grundsätzen genügenden Verkündung nicht rechtswirksam geworden.
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Die Aufforderung an einen Bauherrn, ein von ihm errichtetes, aber nicht in seinem Eigentum stehendes Bauwerk abzubrechen, ist auf eine rechtlich unmögliche Leistung gerichtet, wenn der Eigentümer nicht bereit oder aufgrund eines vollstreckbaren Titels verpflichtet ist, den Abbruch zu dulden.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 29. September 1964, IV/2-746/59, Urteil
Permalink
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