B I 24/65•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1966-02-22, B I 24/65
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1966-02-22, B I 24/65
B I 24/65Verwaltungsgericht / 1. Abteilung22.02.1966
Regest
1. Zur Frage, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wenn ein Soldat infolge überhöhter Geschwindigkeit einen Kraftfahrzeugunfall verursacht. 2. Zur Frage, ob die Wehrverwaltung befugt ist, Leistungsbescheide nach § 24 SG über einen "vorläufigen" Schadensbetrag zu erlassen. Verfahrensgang vorgehend VG Kassel, 10. November 1965, IV 62/64, Beschluss Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023014
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — B I 24/65 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1966-02-22
Aktenzeichen: B I 24/65
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:0222.B.I24.65.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Leitsatz
-
Zur Frage, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wenn ein Soldat infolge überhöhter Geschwindigkeit einen Kraftfahrzeugunfall verursacht.
-
Zur Frage, ob die Wehrverwaltung befugt ist, Leistungsbescheide nach § 24 SG über einen "vorläufigen" Schadensbetrag zu erlassen.
Verfahrensgang
vorgehend VG Kassel, 10. November 1965, IV 62/64, Beschluss
Permalink
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