OS V 75/64•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1966-02-21, OS V 75/64
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1966-02-21, OS V 75/64
OS V 75/64Verwaltungsgericht / 5. Abteilung21.02.1966
Regest
1. Das Landwirtschaftsministerium Württemberg-Baden hat den Ölmühlenpreisausgleich bei den Mittelmühlen in stellvertretender Wahrnehmung von Rechten und Pflichten der vormaligen Vorrats- und Einfuhrstelle für Fette und Eier durchgeführt. - Anschluss an BVerwGE 6, 282; Urteil vom 29.01.1960 - VII C 120/59 - nur zum Teil veröffentlicht in NJW 60, 1316; Urteil vom 07.03.1958 - VII C 8.57 - NJW 58, 1107. 2. Zurückverweisung an die Vorinstanz unter entsprechender Anwendung von § 130 Abs. 1 Nr. 1 VwGO, wenn das Verwaltungsgericht sich mit dem eigentlichen Streitgegenstand noch nicht befasst hat. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 1. Juli 1964, III/2-761/61, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023013
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat — OS V 75/64 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1966-02-21
Aktenzeichen: OS V 75/64
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:0221.OS.V75.64.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
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Das Landwirtschaftsministerium Württemberg-Baden hat den Ölmühlenpreisausgleich bei den Mittelmühlen in stellvertretender Wahrnehmung von Rechten und Pflichten der vormaligen Vorrats- und Einfuhrstelle für Fette und Eier durchgeführt. - Anschluss an BVerwGE 6, 282; Urteil vom 29.01.1960 - VII C 120/59 - nur zum Teil veröffentlicht in NJW 60, 1316; Urteil vom 07.03.1958 - VII C 8.57 - NJW 58, 1107.
-
Zurückverweisung an die Vorinstanz unter entsprechender Anwendung von § 130 Abs. 1 Nr. 1 VwGO, wenn das Verwaltungsgericht sich mit dem eigentlichen Streitgegenstand noch nicht befasst hat.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 1. Juli 1964, III/2-761/61, Urteil
Permalink
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