OS V 67/65•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1966-02-21, OS V 67/65
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1966-02-21, OS V 67/65
OS V 67/65Verwaltungsgericht / 5. Abteilung21.02.1966
Regest
Entscheidungen des Bundessozialgerichts können die Beteiligten des Sozialgerichtsverfahrens nicht von anderen Gerichten, also auch nicht von den Verwaltungsgerichten, auf ihre Richtigkeit überprüfen lassen. Verfahrensgang vorgehend VG Kassel, 26. August 1965, IV 366/65, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023011
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat — OS V 67/65 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1966-02-21
Aktenzeichen: OS V 67/65
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:0221.OS.V67.65.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Entscheidungen des Bundessozialgerichts können die Beteiligten des Sozialgerichtsverfahrens nicht von anderen Gerichten, also auch nicht von den Verwaltungsgerichten, auf ihre Richtigkeit überprüfen lassen.
Verfahrensgang
vorgehend VG Kassel, 26. August 1965, IV 366/65, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023011
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.