OS IV 122/65•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1966-02-16, OS IV 122/65
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1966-02-16, OS IV 122/65
OS IV 122/65Verwaltungsgericht / 4. Abteilung16.02.1966
Regest
Einzelfall zur Frage der Kostenverteilung nach Erledigung der Hauptsache (Kosten trägt der Kläger, da seine Berufung unzulässig sein dürfte). Verfahrensgang vorgehend VG Kassel, 17. September 1965, II 441/64, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023007
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — OS IV 122/65 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1966-02-16
Aktenzeichen: OS IV 122/65
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:0216.OS.IV122.65.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Leitsatz
Einzelfall zur Frage der Kostenverteilung nach Erledigung der Hauptsache (Kosten trägt der Kläger, da seine Berufung unzulässig sein dürfte).
Verfahrensgang
vorgehend VG Kassel, 17. September 1965, II 441/64, Urteil
Permalink
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