HPV 2/65•Hessischer Verwaltungsgerichtshof Fachsenat für Personalvertretungssachen (Land), 1966-02-09, HPV 2/65
Hessischer Verwaltungsgerichtshof Fachsenat für Personalvertretungssachen (Land), 1966-02-09, HPV 2/65
HPV 2/65Verwaltungsgericht09.02.1966
Regest
Daß der Personalrat "bei der Beförderung" mitbestimmt, bedeutet, daß die Beförderung eines bestimmten Beamten vorgesehen ist. Die Auswahl unter mehreren Bewerbern ist Sache der verantwortlichen Behörde. Verfahrensgang vorgehend VG Wiesbaden, 21. April 1965, HPV 9/64, Beschluss Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023004
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof Fachsenat für Personalvertretungssachen (Land) — HPV 2/65 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1966-02-09
Aktenzeichen: HPV 2/65
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:0209.HPV2.65.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Leitsatz
Daß der Personalrat "bei der Beförderung" mitbestimmt, bedeutet, daß die Beförderung eines bestimmten Beamten vorgesehen ist. Die Auswahl unter mehreren Bewerbern ist Sache der verantwortlichen Behörde.
Verfahrensgang
vorgehend VG Wiesbaden, 21. April 1965, HPV 9/64, Beschluss
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023004
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