Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1966-02-04, OS IV 85/65

OS IV 85/65Verwaltungsgericht / 4. Abteilung04.02.1966

Regest

Der Jagdpächter hat nach jagdrechtlichen Bestimmungen keinen Anspruch gegen die Bauaufsichtsbehörde, von dieser der Abbruch eines in seinem Jagdbezirk gelegenen früher jagdlichen Zwecken dienenden Wochenendhauses zu verlegen. Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 30. Juni 1965, II 269/65, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022999

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — OS IV 85/65 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1966-02-04

Aktenzeichen: OS IV 85/65

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:0204.OS.IV85.65.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

Der Jagdpächter hat nach jagdrechtlichen Bestimmungen keinen Anspruch gegen die Bauaufsichtsbehörde, von dieser der Abbruch eines in seinem Jagdbezirk gelegenen früher jagdlichen Zwecken dienenden Wochenendhauses zu verlegen.

Verfahrensgang

vorgehend VG Darmstadt, 30. Juni 1965, II 269/65, Urteil

Permalink

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.