OS IV 85/65•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1966-02-04, OS IV 85/65
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1966-02-04, OS IV 85/65
OS IV 85/65Verwaltungsgericht / 4. Abteilung04.02.1966
Regest
Der Jagdpächter hat nach jagdrechtlichen Bestimmungen keinen Anspruch gegen die Bauaufsichtsbehörde, von dieser der Abbruch eines in seinem Jagdbezirk gelegenen früher jagdlichen Zwecken dienenden Wochenendhauses zu verlegen. Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 30. Juni 1965, II 269/65, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022999
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — OS IV 85/65 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1966-02-04
Aktenzeichen: OS IV 85/65
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:0204.OS.IV85.65.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Der Jagdpächter hat nach jagdrechtlichen Bestimmungen keinen Anspruch gegen die Bauaufsichtsbehörde, von dieser der Abbruch eines in seinem Jagdbezirk gelegenen früher jagdlichen Zwecken dienenden Wochenendhauses zu verlegen.
Verfahrensgang
vorgehend VG Darmstadt, 30. Juni 1965, II 269/65, Urteil
Permalink
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