B V 43/65•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1966-01-07, B V 43/65
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1966-01-07, B V 43/65
B V 43/65Verwaltungsgericht / 5. Abteilung07.01.1966
Regest
1. Wert des Streitgegenstandes bei Streit über Einfuhrgenehmigung für Rindergefrierfleisch. 2. Streitwert bei Import für Export-Geschäfte. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 10. Juni 1965, VI/2-761/64, Beschluss Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022978
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat — B V 43/65 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1966-01-07
Aktenzeichen: B V 43/65
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:0107.B.V43.65.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Leitsatz
-
Wert des Streitgegenstandes bei Streit über Einfuhrgenehmigung für Rindergefrierfleisch.
-
Streitwert bei Import für Export-Geschäfte.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 10. Juni 1965, VI/2-761/64, Beschluss
Permalink
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