Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1966-01-05, OS II 50/65

OS II 50/65Verwaltungsgericht / 2. Abteilung05.01.1966

Regest

1. Zum Begriff des deutschen Volkszugehörigen gemäß § 6 BVFG. 2. Die Anwendung des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG setzt eine Verknüpfung zwischen Deutschtum und Verlassen des Vertreibungsgebietes voraus. Der Betreffende muss also wegen seines Deutschtums die in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG bezeichneten Gebiete verlassen haben (ständige Rechtsprechung des Senats). Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022976

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — OS II 50/65 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1966-01-05

Aktenzeichen: OS II 50/65

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:0105.OS.II50.65.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Zum Begriff des deutschen Volkszugehörigen gemäß § 6 BVFG.

  2. Die Anwendung des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG setzt eine Verknüpfung zwischen Deutschtum und Verlassen des Vertreibungsgebietes voraus. Der Betreffende muss also wegen seines Deutschtums die in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG bezeichneten Gebiete verlassen haben (ständige Rechtsprechung des Senats).

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