B IV 33/64•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1966-01-04, B IV 33/64
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1966-01-04, B IV 33/64
B IV 33/64Verwaltungsgericht / 4. Abteilung04.01.1966
Regest
1. Einzelfall zu der Frage der Bedeutung der Sache für den Kläger (§ 6 Abs. 1 VGKO). 2. In dem Beschwerdeverfahren des Rechtsanwalts aus eigenem Recht nach § 9 Abs. 2 BRAGebO ist kein Beschwerdegegner vorhanden (Fortsetzung der Rechtsprechung aus B IV 43/65, Beschl. v. 26.10.1965 und B IV 68/65, Beschl. v. 23.12.1965). vorgehend VG Frankfurt am Main, Streitwertbeschluss ohne Datum - IV/2 -1344/62 - Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 1344/62, Beschluss Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022972
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — B IV 33/64 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1966-01-04
Aktenzeichen: B IV 33/64
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:0104.B.IV33.64.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Leitsatz
-
Einzelfall zu der Frage der Bedeutung der Sache für den Kläger (§ 6 Abs. 1 VGKO).
-
In dem Beschwerdeverfahren des Rechtsanwalts aus eigenem Recht nach § 9 Abs. 2 BRAGebO ist kein Beschwerdegegner vorhanden (Fortsetzung der Rechtsprechung aus B IV 43/65, Beschl. v. 26.10.1965 und B IV 68/65, Beschl. v. 23.12.1965). vorgehend VG Frankfurt am Main, Streitwertbeschluss ohne Datum - IV/2 -1344/62 -
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 1344/62, Beschluss
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022972
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