B I 23/65•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1965-12-13, B I 23/65
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1965-12-13, B I 23/65
B I 23/65Verwaltungsgericht / 1. Abteilung13.12.1965
Regest
Dem Rechtsanwalt steht eine Erledigungsgebühr zu, wenn er die Erledigungserklärung nach teilweiser Klagelosstellung und nach Beratung mit dem Mandanten abgegeben hat. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 7. September 1965, I/2-718/65, Beschluss Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022942
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — B I 23/65 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1965-12-13
Aktenzeichen: B I 23/65
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:1213.B.I23.65.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Leitsatz
Dem Rechtsanwalt steht eine Erledigungsgebühr zu, wenn er die Erledigungserklärung nach teilweiser Klagelosstellung und nach Beratung mit dem Mandanten abgegeben hat.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 7. September 1965, I/2-718/65, Beschluss
Permalink
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