OS I 111/63•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1965-12-07, OS I 111/63
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1965-12-07, OS I 111/63
OS I 111/63Verwaltungsgericht / 1. Abteilung07.12.1965
Regest
Die Sachdienlichkeit einer Klageänderung ist zu bejahen,, wenn sie dazu beiträgt, den gesamten Streit zwischen den Parteien auszuräumen. Verfahrensgang vorgehend VG Kassel, 27. Februar 1963, I 178/62, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022937
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 111/63 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1965-12-07
Aktenzeichen: OS I 111/63
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:1207.OS.I111.63.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Die Sachdienlichkeit einer Klageänderung ist zu bejahen,, wenn sie dazu beiträgt, den gesamten Streit zwischen den Parteien auszuräumen.
Verfahrensgang
vorgehend VG Kassel, 27. Februar 1963, I 178/62, Urteil
Permalink
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