F III 99/63•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1965-12-07, F III 99/63
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1965-12-07, F III 99/63
F III 99/63Verwaltungsgericht / 3. Abteilung07.12.1965
Regest
1. Ein Weg kann auch dann eine gemeinschaftliche Anlage darstellen, wenn er der Aufschließung eines einzelnen Hofgrundstücks dient. 2. Ein Futtersilo ist ein Bauwerk, dessen Errichtung der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde bedarf. Durch die gelegentliche Kenntnisnahme des Bauvorhabens seitens der Beamten der Flurbereinigungsbehörde wird die Zustimmung nicht ersetzt. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022936
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat — F III 99/63 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1965-12-07
Aktenzeichen: F III 99/63
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:1207.F.III99.63.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Ein Weg kann auch dann eine gemeinschaftliche Anlage darstellen, wenn er der Aufschließung eines einzelnen Hofgrundstücks dient.
-
Ein Futtersilo ist ein Bauwerk, dessen Errichtung der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde bedarf. Durch die gelegentliche Kenntnisnahme des Bauvorhabens seitens der Beamten der Flurbereinigungsbehörde wird die Zustimmung nicht ersetzt.
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022936
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.