F III 93/64•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1965-12-07, F III 93/64
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1965-12-07, F III 93/64
F III 93/64Verwaltungsgericht / 3. Abteilung07.12.1965
Regest
1. Zur Frage der wertgleichen Abfindung (ständige Rechtsprechung). 2. Der Wert bebaubaren Landes innerhalb der Ortslage ist bei der Bemessung der Abfindung auch dann zu berücksichtigen, wenn in der betreffenden Gemeinde eine nur geringere Nachfrage nach Bauland besteht. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022935
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat — F III 93/64 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1965-12-07
Aktenzeichen: F III 93/64
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:1207.F.III93.64.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Zur Frage der wertgleichen Abfindung (ständige Rechtsprechung).
-
Der Wert bebaubaren Landes innerhalb der Ortslage ist bei der Bemessung der Abfindung auch dann zu berücksichtigen, wenn in der betreffenden Gemeinde eine nur geringere Nachfrage nach Bauland besteht.
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022935
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.