Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1965-12-07, F III 93/64

F III 93/64Verwaltungsgericht / 3. Abteilung07.12.1965

Regest

1. Zur Frage der wertgleichen Abfindung (ständige Rechtsprechung). 2. Der Wert bebaubaren Landes innerhalb der Ortslage ist bei der Bemessung der Abfindung auch dann zu berücksichtigen, wenn in der betreffenden Gemeinde eine nur geringere Nachfrage nach Bauland besteht. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022935

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat — F III 93/64 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1965-12-07

Aktenzeichen: F III 93/64

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:1207.F.III93.64.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Zur Frage der wertgleichen Abfindung (ständige Rechtsprechung).

  2. Der Wert bebaubaren Landes innerhalb der Ortslage ist bei der Bemessung der Abfindung auch dann zu berücksichtigen, wenn in der betreffenden Gemeinde eine nur geringere Nachfrage nach Bauland besteht.

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