F III 103/63•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1965-12-07, F III 103/63
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1965-12-07, F III 103/63
F III 103/63Verwaltungsgericht / 3. Abteilung07.12.1965
Regest
1. Zur Gleichwertigkeit der Abfindung eines Steinbruchunternehmers. 2. Die im Einzelfall vorhandene besondere günstige Verkaufsmöglichkeit eines Grundstücks des Altbesitzes eines Beteiligten stellt keinen gemäß § 44 Abs. 2 FlurbG zu berücksichtigenden werterhöhenden Umstand dar. 3. Zu den Fragen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage und der Irrtumsanfechtung in Bezug auf einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen einem Beteiligten und der Teilnehmergemeinschaft. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022934
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat — F III 103/63 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1965-12-07
Aktenzeichen: F III 103/63
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:1207.F.III103.63.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Zur Gleichwertigkeit der Abfindung eines Steinbruchunternehmers.
-
Die im Einzelfall vorhandene besondere günstige Verkaufsmöglichkeit eines Grundstücks des Altbesitzes eines Beteiligten stellt keinen gemäß § 44 Abs. 2 FlurbG zu berücksichtigenden werterhöhenden Umstand dar.
-
Zu den Fragen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage und der Irrtumsanfechtung in Bezug auf einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen einem Beteiligten und der Teilnehmergemeinschaft.
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022934
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.