OS V 54/62•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1965-12-02, OS V 54/62
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1965-12-02, OS V 54/62
OS V 54/62Verwaltungsgericht / 5. Abteilung02.12.1965
Regest
Abgesehen von der Gewährung von Prozesszinsen ist für Zinsansprüche aus öffentlichem Recht kein Raum, sofern nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 29. März 1962, II/2-246/60, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022933
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat — OS V 54/62 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1965-12-02
Aktenzeichen: OS V 54/62
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:1202.OS.V54.62.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Abgesehen von der Gewährung von Prozesszinsen ist für Zinsansprüche aus öffentlichem Recht kein Raum, sofern nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 29. März 1962, II/2-246/60, Urteil
Permalink
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