OS IV 63/64•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1965-11-26, OS IV 63/64
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1965-11-26, OS IV 63/64
OS IV 63/64Verwaltungsgericht / 4. Abteilung26.11.1965
Regest
Zur Beweiskraft der in Personenstandsbüchern bzw. Standesregistern enthaltenen Eintragungen; zum Nachweis ihrer Unrichtigkeit (§ 60 Abs. 1, 2 PStG). Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022923
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — OS IV 63/64 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1965-11-26
Aktenzeichen: OS IV 63/64
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:1126.OS.IV63.64.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Zur Beweiskraft der in Personenstandsbüchern bzw. Standesregistern enthaltenen Eintragungen; zum Nachweis ihrer Unrichtigkeit (§ 60 Abs. 1, 2 PStG).
Permalink
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