Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1965-11-16, OS I 74/64

OS I 74/64Verwaltungsgericht / 1. Abteilung16.11.1965

Regest

1. § 7 BWGöL setzt voraus, dass eine politische Verfolgung als unmittelbar bevorstehend angekündigt worden war (wie BVerwG in RwZ 1960/187); bloße subjektive Befürchtungen genügen nicht. 2. Im Bezirk der Reichsbahndirektion Breslau war im Dezember 1942 die Mitgliedschaft in der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen nicht Voraussetzung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis als technischer Reichsbahnassistentenanwärter. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 1. Juli 1964, III/2-1016/63, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022908

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 74/64 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1965-11-16

Aktenzeichen: OS I 74/64

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:1116.OS.I74.64.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. § 7 BWGöL setzt voraus, dass eine politische Verfolgung als unmittelbar bevorstehend angekündigt worden war (wie BVerwG in RwZ 1960/187); bloße subjektive Befürchtungen genügen nicht.

  2. Im Bezirk der Reichsbahndirektion Breslau war im Dezember 1942 die Mitgliedschaft in der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen nicht Voraussetzung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis als technischer Reichsbahnassistentenanwärter.

Verfahrensgang

vorgehend VG Frankfurt, 1. Juli 1964, III/2-1016/63, Urteil

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