Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1965-11-12, OS IV 1/65

OS IV 1/65Verwaltungsgericht / 4. Abteilung12.11.1965

Regest

1. Die Zulässigkeit eines erforderlichen Widerspruchs ist Sachurteilsvoraussetzung für die verwaltungsgerichtliche Entscheidung (Anschluss an OS IV 74/62). 2. Zur Frage des Verschuldens bei der Versäumung der Widerspruchsfrist. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022903

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — OS IV 1/65 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1965-11-12

Aktenzeichen: OS IV 1/65

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:1112.OS.IV1.65.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Die Zulässigkeit eines erforderlichen Widerspruchs ist Sachurteilsvoraussetzung für die verwaltungsgerichtliche Entscheidung (Anschluss an OS IV 74/62).

  2. Zur Frage des Verschuldens bei der Versäumung der Widerspruchsfrist.

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