OS I 73/64•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1965-11-02, OS I 73/64
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1965-11-02, OS I 73/64
OS I 73/64Verwaltungsgericht / 1. Abteilung02.11.1965
Regest
Der Stabs- oder Oberhauptmann der früheren kroatischen Ustascha Miliz erhält die Versorgungsbezüge nach der Besoldung eines Hauptmannes der Deutschen Wehrmacht. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022890
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 73/64 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1965-11-02
Aktenzeichen: OS I 73/64
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:1102.OS.I73.64.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Der Stabs- oder Oberhauptmann der früheren kroatischen Ustascha Miliz erhält die Versorgungsbezüge nach der Besoldung eines Hauptmannes der Deutschen Wehrmacht.
Permalink
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