OS I 70/64•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1965-11-02, OS I 70/64
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1965-11-02, OS I 70/64
OS I 70/64Verwaltungsgericht / 1. Abteilung02.11.1965
Regest
Das Schwerbeschädigtengesetz enthält keine Regelung darüber, daß schwerbeschädigte Beamte von ihrem Dienstherrn bevorzugt bei Beförderungen zu behandeln sind. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022889
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 70/64 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1965-11-02
Aktenzeichen: OS I 70/64
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:1102.OS.I70.64.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Das Schwerbeschädigtengesetz enthält keine Regelung darüber, daß schwerbeschädigte Beamte von ihrem Dienstherrn bevorzugt bei Beförderungen zu behandeln sind.
Permalink
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