Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1965-11-02, OS I 70/64

OS I 70/64Verwaltungsgericht / 1. Abteilung02.11.1965

Regest

Das Schwerbeschädigtengesetz enthält keine Regelung darüber, daß schwerbeschädigte Beamte von ihrem Dienstherrn bevorzugt bei Beförderungen zu behandeln sind. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022889

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 70/64 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1965-11-02

Aktenzeichen: OS I 70/64

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:1102.OS.I70.64.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

Das Schwerbeschädigtengesetz enthält keine Regelung darüber, daß schwerbeschädigte Beamte von ihrem Dienstherrn bevorzugt bei Beförderungen zu behandeln sind.

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