OS V 50/65•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1965-10-14, OS V 50/65
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1965-10-14, OS V 50/65
OS V 50/65Verwaltungsgericht / 5. Abteilung14.10.1965
Regest
Ein durch rechtskräftiges Endurteil abgeschlossenes Verfahren kann nur dann weitergeführt werden, wenn die zur Wiederaufnahme des Verfahrens führenden Gründe einer Nichtigkeitsklage oder einer Restitutionsklage vorliegen. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022872
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat — OS V 50/65 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1965-10-14
Aktenzeichen: OS V 50/65
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:1014.OS.V50.65.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Ein durch rechtskräftiges Endurteil abgeschlossenes Verfahren kann nur dann weitergeführt werden, wenn die zur Wiederaufnahme des Verfahrens führenden Gründe einer Nichtigkeitsklage oder einer Restitutionsklage vorliegen.
Permalink
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