OS II 73/64•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1965-10-13, OS II 73/64
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1965-10-13, OS II 73/64
OS II 73/64Verwaltungsgericht / 2. Abteilung13.10.1965
Regest
1. Zur Frage, der Errichtung einer Garage an der Nachbargrenze (st. Rspr.). 2. Wenn in einem Wohngebiet mit zweigeschossiger offener Bauweise die rückwärtigen Teile der Grundstücke der Ruhe und Erholung der Bewohner dienen, kann die Errichtung einer Garage im rückwärtigen Teil des Gartens den Zielen der Rechtsgaragenordnung widersprechen. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022867
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — OS II 73/64 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1965-10-13
Aktenzeichen: OS II 73/64
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:1013.OS.II73.64.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Zur Frage, der Errichtung einer Garage an der Nachbargrenze (st. Rspr.).
-
Wenn in einem Wohngebiet mit zweigeschossiger offener Bauweise die rückwärtigen Teile der Grundstücke der Ruhe und Erholung der Bewohner dienen, kann die Errichtung einer Garage im rückwärtigen Teil des Gartens den Zielen der Rechtsgaragenordnung widersprechen.
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022867
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.