Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1965-10-13, OS II 73/64

OS II 73/64Verwaltungsgericht / 2. Abteilung13.10.1965

Regest

1. Zur Frage, der Errichtung einer Garage an der Nachbargrenze (st. Rspr.). 2. Wenn in einem Wohngebiet mit zweigeschossiger offener Bauweise die rückwärtigen Teile der Grundstücke der Ruhe und Erholung der Bewohner dienen, kann die Errichtung einer Garage im rückwärtigen Teil des Gartens den Zielen der Rechtsgaragenordnung widersprechen. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022867

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — OS II 73/64 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1965-10-13

Aktenzeichen: OS II 73/64

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:1013.OS.II73.64.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Zur Frage, der Errichtung einer Garage an der Nachbargrenze (st. Rspr.).

  2. Wenn in einem Wohngebiet mit zweigeschossiger offener Bauweise die rückwärtigen Teile der Grundstücke der Ruhe und Erholung der Bewohner dienen, kann die Errichtung einer Garage im rückwärtigen Teil des Gartens den Zielen der Rechtsgaragenordnung widersprechen.

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