OS I 101/63•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1965-09-07, OS I 101/63
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1965-09-07, OS I 101/63
OS I 101/63Verwaltungsgericht / 1. Abteilung07.09.1965
Regest
Unlauter i.S. des § 12 Abs. 1 Nr. 1 BBG ist das Verhalten eines Beamten dann, wenn es mit dem Begriff der guten Sitten innerhalb des Bedienstetenkörpers einer Behörde nicht vereinbar sein kann. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 22. November 1956, I/2-473/55, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022837
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 101/63 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1965-09-07
Aktenzeichen: OS I 101/63
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:0907.OS.I101.63.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Unlauter i.S. des § 12 Abs. 1 Nr. 1 BBG ist das Verhalten eines Beamten dann, wenn es mit dem Begriff der guten Sitten innerhalb des Bedienstetenkörpers einer Behörde nicht vereinbar sein kann.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 22. November 1956, I/2-473/55, Urteil
Permalink
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