OS IV 108/64•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1965-08-27, OS IV 108/64
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1965-08-27, OS IV 108/64
OS IV 108/64Verwaltungsgericht / 4. Abteilung27.08.1965
Regest
1. Einzelfall zu der Frage, ob für das Sprechbedürfnis eines Fernsprechteilnehmers die eingeschränkte Benutzungsmöglichkeit eines Zweieranschlusses ausreicht. 2. Nur bei Fernsprechanschlüssen, die im öffentlichen Interesse bestehen, kann das Sprechbedürfnis für einen Einzelanschluss unabhängig von der Zahl der geführten Gespräche bejaht werden. 3. Bei den anderen Anschlüssen stellt die vom Bundespostminister festgelegte Richtzahl von 300 Gesprächen monatlich einen brauchbaren Anhaltspunkt für die Beurteilung des Sprechbedürfnisses dar. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 25. August 1964, VI/1-369/64, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022832
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — OS IV 108/64 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1965-08-27
Aktenzeichen: OS IV 108/64
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:0827.OS.IV108.64.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Einzelfall zu der Frage, ob für das Sprechbedürfnis eines Fernsprechteilnehmers die eingeschränkte Benutzungsmöglichkeit eines Zweieranschlusses ausreicht.
-
Nur bei Fernsprechanschlüssen, die im öffentlichen Interesse bestehen, kann das Sprechbedürfnis für einen Einzelanschluss unabhängig von der Zahl der geführten Gespräche bejaht werden.
-
Bei den anderen Anschlüssen stellt die vom Bundespostminister festgelegte Richtzahl von 300 Gesprächen monatlich einen brauchbaren Anhaltspunkt für die Beurteilung des Sprechbedürfnisses dar.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 25. August 1964, VI/1-369/64, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022832
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.