B IV 56/64•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1965-08-16, B IV 56/64
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1965-08-16, B IV 56/64
B IV 56/64Verwaltungsgericht / 4. Abteilung16.08.1965
Regest
1. Es besteht ein Rechtsanspruch darauf, daß eine Baugenehmigung in der nach § 70 Abs. 3 Satz 1 HBO vorgeschriebenen Form erteilt wird. 2. Die Bauaufsichtsbehörde hat eine Verpflichtung nach § 113 Abs. 4 Satz 2 VwGO nicht erfüllt, wenn sie einen Bauschein erteilt, der nicht der Vorschrift des § 70 Abs. 3 Satz 1 HBO entspricht, insbesondere, wenn die Bauvorlagen keinen Genehmigungsvermerk enthalten. Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 31. August 1964, II 483/64, Beschluss Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022822
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — B IV 56/64 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1965-08-16
Aktenzeichen: B IV 56/64
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:0816.B.IV56.64.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Leitsatz
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Es besteht ein Rechtsanspruch darauf, daß eine Baugenehmigung in der nach § 70 Abs. 3 Satz 1 HBO vorgeschriebenen Form erteilt wird.
-
Die Bauaufsichtsbehörde hat eine Verpflichtung nach § 113 Abs. 4 Satz 2 VwGO nicht erfüllt, wenn sie einen Bauschein erteilt, der nicht der Vorschrift des § 70 Abs. 3 Satz 1 HBO entspricht, insbesondere, wenn die Bauvorlagen keinen Genehmigungsvermerk enthalten.
Verfahrensgang
vorgehend VG Darmstadt, 31. August 1964, II 483/64, Beschluss
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022822
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