B V 42/65•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1965-08-11, B V 42/65
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1965-08-11, B V 42/65
B V 42/65Verwaltungsgericht / 5. Abteilung11.08.1965
Regest
Gerichtsbekannte besondere Tätigkeit der Anwälte außerhalb des Prozesses rechtfertigt hier die Erledigungsgebühr. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 28. Juni 1965, III/1-247/58, Beschluss Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022818
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat — B V 42/65 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1965-08-11
Aktenzeichen: B V 42/65
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:0811.B.V42.65.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Leitsatz
Gerichtsbekannte besondere Tätigkeit der Anwälte außerhalb des Prozesses rechtfertigt hier die Erledigungsgebühr.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 28. Juni 1965, III/1-247/58, Beschluss
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022818
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