OS V 11/65•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1965-07-07, OS V 11/65
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1965-07-07, OS V 11/65
OS V 11/65Verwaltungsgericht / 5. Abteilung07.07.1965
Regest
Das Rechtsmittelschutzbedürfnis für eine rückwirkende preisrechtliche Genehmigung wird versagt, wenn keine entsprechende Erklärung des Vermieters nach § 18 des 1. BMietG vorliegt. Verfahrensgang vorgehend VG Wiesbaden, 13. November 1964, II/2-287/63, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022796
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat — OS V 11/65 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1965-07-07
Aktenzeichen: OS V 11/65
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:0707.OS.V11.65.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Das Rechtsmittelschutzbedürfnis für eine rückwirkende preisrechtliche Genehmigung wird versagt, wenn keine entsprechende Erklärung des Vermieters nach § 18 des 1. BMietG vorliegt.
Verfahrensgang
vorgehend VG Wiesbaden, 13. November 1964, II/2-287/63, Urteil
Permalink
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