F III 12/64•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1965-06-30, F III 12/64
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1965-06-30, F III 12/64
F III 12/64Verwaltungsgericht / 3. Abteilung30.06.1965
Regest
1. Die Dungstätte eines landwirtschaftlichen Kleinbetriebes ist Hoffläche i.S. von § 45 Abs. 1 Ziffer 1 FlurbG. 2. Zur Auflockerung der Ortslage in der Flurbereinigung. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022787
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat — F III 12/64 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1965-06-30
Aktenzeichen: F III 12/64
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:0630.F.III12.64.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
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Die Dungstätte eines landwirtschaftlichen Kleinbetriebes ist Hoffläche i.S. von § 45 Abs. 1 Ziffer 1 FlurbG.
-
Zur Auflockerung der Ortslage in der Flurbereinigung.
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022787
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