OS IV 115/64•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1965-06-02, OS IV 115/64
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1965-06-02, OS IV 115/64
OS IV 115/64Verwaltungsgericht / 4. Abteilung02.06.1965
Regest
Zur Frage des "Sprechbedürfnisses", für das die eingeschränkte Benutzungsmöglichkeit eines Zweieranschlusses ausreicht (§ 17 Abs. 2 FO). Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 6. Oktober 1964, IV 169/64, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022755
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — OS IV 115/64 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1965-06-02
Aktenzeichen: OS IV 115/64
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:0602.OS.IV115.64.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Zur Frage des "Sprechbedürfnisses", für das die eingeschränkte Benutzungsmöglichkeit eines Zweieranschlusses ausreicht (§ 17 Abs. 2 FO).
Verfahrensgang
vorgehend VG Darmstadt, 6. Oktober 1964, IV 169/64, Urteil
Permalink
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