OS II 88/64•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1965-05-05, OS II 88/64
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1965-05-05, OS II 88/64
OS II 88/64Verwaltungsgericht / 2. Abteilung05.05.1965
Regest
1. Für die Anwendbarkeit des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG ist ein Ursachenzusammenhang zwischen dem Deutschtum des betreffenden Aussiedlers und dem Verlassen des Vertreibungsgebietes erforderlich (Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 8.7.1964, OS II 126/63). 2. Vertriebener nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG ist nicht, wer eines der in dieser Vorschrift genannten Gebiete deshalb verlassen hat, weil er jemandem bei Entweichen aus der Haft behilflich war, die auf einer strafrechtlichen Verurteilung beruhte. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 23. Juni 1964, VI/2-959/63, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022738
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — OS II 88/64 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1965-05-05
Aktenzeichen: OS II 88/64
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:0505.OS.II88.64.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
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Für die Anwendbarkeit des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG ist ein Ursachenzusammenhang zwischen dem Deutschtum des betreffenden Aussiedlers und dem Verlassen des Vertreibungsgebietes erforderlich (Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 8.7.1964, OS II 126/63).
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Vertriebener nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG ist nicht, wer eines der in dieser Vorschrift genannten Gebiete deshalb verlassen hat, weil er jemandem bei Entweichen aus der Haft behilflich war, die auf einer strafrechtlichen Verurteilung beruhte.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 23. Juni 1964, VI/2-959/63, Urteil
Permalink
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