OS IV 26/64•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1965-04-21, OS IV 26/64
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1965-04-21, OS IV 26/64
OS IV 26/64Verwaltungsgericht / 4. Abteilung21.04.1965
Regest
1. Unter einem Grundstück im Sinne des § 133 BBauG ist katastermäßig ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche zu verstehen, der im Grundbuch unter einer besonderen Nummer eingetragen ist. 2. Eine von der Straße aus ansteigende Böschung wird grundsätzlich nicht als ein Bestandteil der Straßenanlage anzusehen sein. 3. Einzelfall zu der Frage, ob ein Gebäude "an" einer bestimmten Straße errichtet ist. 4. Zur Anwendung der Kostenspaltung bedarf es außer einer in der Satzung nur allgemein vorgesehenen Möglichkeit noch einer speziellen Regelung, für welche Straße und für welche Teile der Straßenanlage die Kostenspaltung durchgeführt werden soll. Verfahrensgang vorgehend VG Wiesbaden, 7. Januar 1964, III/1-307/62, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022718
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — OS IV 26/64 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1965-04-21
Aktenzeichen: OS IV 26/64
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:0421.OS.IV26.64.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Unter einem Grundstück im Sinne des § 133 BBauG ist katastermäßig ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche zu verstehen, der im Grundbuch unter einer besonderen Nummer eingetragen ist.
-
Eine von der Straße aus ansteigende Böschung wird grundsätzlich nicht als ein Bestandteil der Straßenanlage anzusehen sein.
-
Einzelfall zu der Frage, ob ein Gebäude "an" einer bestimmten Straße errichtet ist.
-
Zur Anwendung der Kostenspaltung bedarf es außer einer in der Satzung nur allgemein vorgesehenen Möglichkeit noch einer speziellen Regelung, für welche Straße und für welche Teile der Straßenanlage die Kostenspaltung durchgeführt werden soll.
Verfahrensgang
vorgehend VG Wiesbaden, 7. Januar 1964, III/1-307/62, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022718
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.