Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1965-04-13, OS I 63/64

OS I 63/64Verwaltungsgericht / 1. Abteilung13.04.1965

Regest

1. Die Anwendung des § 109 Abs. 2 BBG, letzte Alternative, setzt "Beförderungsreife" voraus (wie BVerwGE 11/233). 2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen im Zweiten Weltkrieg Hauptleute auf Grund einer Bewährung als Abteilungskommadeur vorzugsweise zum Major befördert werden konnten. Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 4. Juni 1964, I-817/63, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022713

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 63/64 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1965-04-13

Aktenzeichen: OS I 63/64

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:0413.OS.I63.64.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Die Anwendung des § 109 Abs. 2 BBG, letzte Alternative, setzt "Beförderungsreife" voraus (wie BVerwGE 11/233).

  2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen im Zweiten Weltkrieg Hauptleute auf Grund einer Bewährung als Abteilungskommadeur vorzugsweise zum Major befördert werden konnten.

Verfahrensgang

vorgehend VG Darmstadt, 4. Juni 1964, I-817/63, Urteil

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