OS I 63/64•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1965-04-13, OS I 63/64
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1965-04-13, OS I 63/64
OS I 63/64Verwaltungsgericht / 1. Abteilung13.04.1965
Regest
1. Die Anwendung des § 109 Abs. 2 BBG, letzte Alternative, setzt "Beförderungsreife" voraus (wie BVerwGE 11/233). 2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen im Zweiten Weltkrieg Hauptleute auf Grund einer Bewährung als Abteilungskommadeur vorzugsweise zum Major befördert werden konnten. Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 4. Juni 1964, I-817/63, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022713
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 63/64 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1965-04-13
Aktenzeichen: OS I 63/64
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:0413.OS.I63.64.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Die Anwendung des § 109 Abs. 2 BBG, letzte Alternative, setzt "Beförderungsreife" voraus (wie BVerwGE 11/233).
-
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen im Zweiten Weltkrieg Hauptleute auf Grund einer Bewährung als Abteilungskommadeur vorzugsweise zum Major befördert werden konnten.
Verfahrensgang
vorgehend VG Darmstadt, 4. Juni 1964, I-817/63, Urteil
Permalink
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