OS IV 52/64•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1965-04-12, OS IV 52/64
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1965-04-12, OS IV 52/64
OS IV 52/64Verwaltungsgericht / 4. Abteilung12.04.1965
Regest
1. Eine auf den Kostenpunkt beschränkte Berufung ist dann zulässig, wenn ein Beteiligter das Rechtsmittel in der Hauptsache einlegt, ein anderer Beteiligter sich aber im Anschluß hieran gegen die Kostenentscheidung wendet. 2. Ist ein Bauwerk in seiner Gesamtheit zwar formell und materiell illegal, müßte aber auf einen entsprechenden Antrag hin ein Teil der Anlage genehmigt werden, weil insoweit materiell rechtliche Vorschriften nicht entgegen stehen, und ist eine Teilung auch möglich und sinnvoll, dann ist die Abbruchsverfügung hinsichtlich dieses Teiles rechtswidrig. 3. Das gleiche gilt für eine Mauer die als Teil eines Gebäudes zwar formell und materiell illegal, als Einfriedungsmauer aber zulässig ist. 4. Zur Frage der Verunstaltung (st. Rspr.). Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022710
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — OS IV 52/64 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1965-04-12
Aktenzeichen: OS IV 52/64
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:0412.OS.IV52.64.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
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Eine auf den Kostenpunkt beschränkte Berufung ist dann zulässig, wenn ein Beteiligter das Rechtsmittel in der Hauptsache einlegt, ein anderer Beteiligter sich aber im Anschluß hieran gegen die Kostenentscheidung wendet.
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Ist ein Bauwerk in seiner Gesamtheit zwar formell und materiell illegal, müßte aber auf einen entsprechenden Antrag hin ein Teil der Anlage genehmigt werden, weil insoweit materiell rechtliche Vorschriften nicht entgegen stehen, und ist eine Teilung auch möglich und sinnvoll, dann ist die Abbruchsverfügung hinsichtlich dieses Teiles rechtswidrig.
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Das gleiche gilt für eine Mauer die als Teil eines Gebäudes zwar formell und materiell illegal, als Einfriedungsmauer aber zulässig ist.
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Zur Frage der Verunstaltung (st. Rspr.).
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022710
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