OS V 32/63•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1965-04-08, OS V 32/63
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1965-04-08, OS V 32/63
OS V 32/63Verwaltungsgericht / 5. Abteilung08.04.1965
Regest
Voraussetzung für die Gewährung eines Härteausgleichs nach § 40 BesAbgeltG ist u.a., daß der Schaden ein Besatzungsschaden ist, also ein Schaden, der unter § 20 aaO fällt, und daß keiner der Ausschlußtatbestände des § 4 aaO vorliegt. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 7. Mai 1963, VI/1-1335/62, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022709
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat — OS V 32/63 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1965-04-08
Aktenzeichen: OS V 32/63
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:0408.OS.V32.63.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Voraussetzung für die Gewährung eines Härteausgleichs nach § 40 BesAbgeltG ist u.a., daß der Schaden ein Besatzungsschaden ist, also ein Schaden, der unter § 20 aaO fällt, und daß keiner der Ausschlußtatbestände des § 4 aaO vorliegt.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 7. Mai 1963, VI/1-1335/62, Urteil
Permalink
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