OS I 11/63•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1965-03-30, OS I 11/63
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1965-03-30, OS I 11/63
OS I 11/63Verwaltungsgericht / 1. Abteilung30.03.1965
Regest
Zur Frage, ob ein gegen einen Beamten im Jahre 19453 ergangenes Strafurteil rechtskräftig geworden und damit sein Beamtenverhältnis vor dem 8.5.1945 erloschen ist (Einzelfall ohne grundsätzliche Bedeutung). Verfahrensgang vorgehend VG Wiesbaden, 21. September 1962, II/2-618/60, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022702
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 11/63 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1965-03-30
Aktenzeichen: OS I 11/63
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:0330.OS.I11.63.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Zur Frage, ob ein gegen einen Beamten im Jahre 19453 ergangenes Strafurteil rechtskräftig geworden und damit sein Beamtenverhältnis vor dem 8.5.1945 erloschen ist (Einzelfall ohne grundsätzliche Bedeutung).
Verfahrensgang
vorgehend VG Wiesbaden, 21. September 1962, II/2-618/60, Urteil
Permalink
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