OS II 5/64•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1965-02-10, OS II 5/64
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1965-02-10, OS II 5/64
OS II 5/64Verwaltungsgericht / 2. Abteilung10.02.1965
Regest
1. Streitigkeiten über das Bestehen und den Umfang von Baulastpflichten der politischen Gemeinden gegenüber der evangelischen Kirche sind gemäß § 40 Abs. 1 VwGO als öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art im Verwaltungsrechtsweg auszutragen. 2. Zur Frage, unter welchen Umständen eine solche Kirchenbaulastpflicht entstehen und erlöschen kann (Einzelfall). Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 23. Oktober 1963, I/2-674/62, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022659
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — OS II 5/64 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1965-02-10
Aktenzeichen: OS II 5/64
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:0210.OS.II5.64.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Streitigkeiten über das Bestehen und den Umfang von Baulastpflichten der politischen Gemeinden gegenüber der evangelischen Kirche sind gemäß § 40 Abs. 1 VwGO als öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art im Verwaltungsrechtsweg auszutragen.
-
Zur Frage, unter welchen Umständen eine solche Kirchenbaulastpflicht entstehen und erlöschen kann (Einzelfall).
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 23. Oktober 1963, I/2-674/62, Urteil
Permalink
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