OS II 115/64•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1965-02-10, OS II 115/64
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1965-02-10, OS II 115/64
OS II 115/64Verwaltungsgericht / 2. Abteilung10.02.1965
Regest
Zu den Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Restitutionsklage, mit der die Wiederaufnahme des Verfahrens begehrt wird; insbesondere zu den Restitutionsgründen des § 580 Nr. 2, Nr. 4 und Nr. 7 Buchst. b ZPO. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022658
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — OS II 115/64 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1965-02-10
Aktenzeichen: OS II 115/64
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:0210.OS.II115.64.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Restitutionsklage, mit der die Wiederaufnahme des Verfahrens begehrt wird; insbesondere zu den Restitutionsgründen des § 580 Nr. 2, Nr. 4 und Nr. 7 Buchst. b ZPO.
Permalink
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