F III 4/64•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1965-01-13, F III 4/64
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1965-01-13, F III 4/64
F III 4/64Verwaltungsgericht / 3. Abteilung13.01.1965
Regest
1. Zur Frage der Gewährung einer Geldentschädigung statt Abfindung in Land. 2. Zur Frage der Anfechtung eines außergerichtlichen Vergleichs. vorausgehend. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022631
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat — F III 4/64 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1965-01-13
Aktenzeichen: F III 4/64
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:0113.F.III4.64.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
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Zur Frage der Gewährung einer Geldentschädigung statt Abfindung in Land.
-
Zur Frage der Anfechtung eines außergerichtlichen Vergleichs. vorausgehend.
Permalink
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