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P.St. 2179 e.A.•Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 2007-10-12, P.St. 2179 e.A.
P.St. 2179 e.A.Verfassungsgericht12.10.2007
Erlass einer einstweilige Anordnung gegen das Hessische Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Nichtraucherschutzgesetz - NRSG) abgelehntErlass einer einstweilige Anordnung gegen das Hessische Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Nichtraucherschutzgesetz - NRSG) abgelehnt.
Entscheidungsdatum: 2007-10-12
Aktenzeichen: P.St. 2179 e.A.
ECLI: ECLI:DE:STGHHE:2007:1012.P.ST.2179E.A.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 1 NRauchSchG HE, § 2 Abs 4 NRauchSchG HE, § 26 Abs 3 StGHG
Erlass einer einstweilige Anordnung gegen das Hessische Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Nichtraucherschutzgesetz - NRSG) abgelehntErlass einer einstweilige Anordnung gegen das Hessische Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Nichtraucherschutzgesetz - NRSG) abgelehnt.
1 Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird gem. § 26 Abs. 3 StGHG abgelehnt.
2 Der Antrag ist offensichtlich unbegründet, weil die Antragsteller die behaupteten wirtschaftlichen Einbußen nicht ausreichend substantiiert dargelegt haben.
3 Die Entscheidung ist mit der Mehrheit des § 26 Abs. 3 Satz 2 StGHG ergangen, so dass ein Widerspruch nicht zulässig ist.
4 Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
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