Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1998-04-22, P.St. 1301 e.A.

P.St. 1301 e.A.Verfassungsgericht22.04.1998

Regest

Nach Abweisung der zugehörigen Grundrechtsklage ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung unzulässig. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022360

Gesamter Gesetzestext

Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 1301 e.A. — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-04-22

Aktenzeichen: P.St. 1301 e.A.

ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1998:0422.P.ST.1301E.A.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

Nach Abweisung der zugehörigen Grundrechtsklage ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung unzulässig.

Permalink

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.