P.St. 1301 e.A.•Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1998-04-22, P.St. 1301 e.A.
Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1998-04-22, P.St. 1301 e.A.
P.St. 1301 e.A.Verfassungsgericht22.04.1998
Regest
Nach Abweisung der zugehörigen Grundrechtsklage ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung unzulässig. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022360
Gesamter Gesetzestext
Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 1301 e.A. — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-04-22
Aktenzeichen: P.St. 1301 e.A.
ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1998:0422.P.ST.1301E.A.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Leitsatz
Nach Abweisung der zugehörigen Grundrechtsklage ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung unzulässig.
Permalink
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