Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1995-05-17, P.St. 1200

P.St. 1200Verfassungsgericht17.05.1995

Regest

Ist die begehrte Strafaussetzung gewährt worden, so besteht für die Weiterführung des auf Aufhebung der die Gnade versagenden Entscheidung gerichteten Grundrechtsklageverfahrens kein Rechtsschutzbedürfnis mehr. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022317

Gesamter Gesetzestext

Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 1200 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1995-05-17

Aktenzeichen: P.St. 1200

ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1995:0517.P.ST.1200.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

Ist die begehrte Strafaussetzung gewährt worden, so besteht für die Weiterführung des auf Aufhebung der die Gnade versagenden Entscheidung gerichteten Grundrechtsklageverfahrens kein Rechtsschutzbedürfnis mehr.

Permalink

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