P.St. 1199 e.V.•Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1995-05-17, P.St. 1199 e.V.
Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1995-05-17, P.St. 1199 e.V.
P.St. 1199 e.V.Verfassungsgericht17.05.1995
Regest
Wurde die Grundrechtsklage zurückgewiesen, besteht kein Anlaß mehr für den Erlaß einer einstweiligen Verfügung. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022316
Gesamter Gesetzestext
Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 1199 e.V. — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1995-05-17
Aktenzeichen: P.St. 1199 e.V.
ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1995:0517.P.ST.1199E.V.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 22 Abs 1 StGHG, § 22 Abs 2 StGHG
Leitsatz
Wurde die Grundrechtsklage zurückgewiesen, besteht kein Anlaß mehr für den Erlaß einer einstweiligen Verfügung.
Permalink
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