Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1995-03-29, P.St. 1205

P.St. 1205Verfassungsgericht29.03.1995

Regest

Im Falle offensichtlicher Aussichtslosigkeit der Grundrechtsklage kann der Antrag - nach entsprechender Belehrung des Antragstellers durch den Präsidenten des Staatsgerichtshofs - durch einstimmigen Beschluß ohne Begründung zurückgewiesen werden. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022314

Gesamter Gesetzestext

Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 1205 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1995-03-29

Aktenzeichen: P.St. 1205

ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1995:0329.P.ST.1205.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 24 Abs 1 StGHG, § 24 Abs 2 StGHG

Leitsatz

Im Falle offensichtlicher Aussichtslosigkeit der Grundrechtsklage kann der Antrag - nach entsprechender Belehrung des Antragstellers durch den Präsidenten des Staatsgerichtshofs - durch einstimmigen Beschluß ohne Begründung zurückgewiesen werden.

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