P.St. 1182•Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1994-06-08, P.St. 1182
Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1994-06-08, P.St. 1182
P.St. 1182Verfassungsgericht08.06.1994
Regest
1. Art. 136 HV gewährt kein Grundrecht (ständige Rechtsprechung, zuletzt P.St. 1181). 2. Die Abgabe eines beim Staatsgerichtshof anhängigen Verfahrens ist nur im Rahmen des § 48 Abs. 1 Satz 1 StGHG möglich (ständige Rechtsprechung, zuletzt P.St. 1162). Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022295
Gesamter Gesetzestext
Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 1182 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1994-06-08
Aktenzeichen: P.St. 1182
ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1994:0608.P.ST.1182.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Leitsatz
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Art. 136 HV gewährt kein Grundrecht (ständige Rechtsprechung, zuletzt P.St. 1181).
-
Die Abgabe eines beim Staatsgerichtshof anhängigen Verfahrens ist nur im Rahmen des § 48 Abs. 1 Satz 1 StGHG möglich (ständige Rechtsprechung, zuletzt P.St. 1162).
Permalink
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