Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1994-06-08, P.St. 1163

P.St. 1163Verfassungsgericht08.06.1994

Regest

1. In erster Linie haben die Fachgerichte Rechtsschutz auch gegen Grundrechtsverletzungen zu gewähren (ständige Rechtsprechung, zuletzt P.St. 1108). 2. Eine Verweisung des Verfahrens an das zuständige Fachgericht scheidet aus, wenn der Antragsteller sich ausdrücklich nicht damit einverstanden erklärt, weil er gerade nur eine Entscheidung des Staatsgerichtshofs ohne Einschaltung der Fachgerichte erreichen will. 3. Ein am Ausgangsverfahren nicht Beteiligter wird durch die Entscheidung des Fachgerichts nicht selbst in Grundrechten betroffen, wenn dieses nur über die Rechte Verfahrensbeteiligter, nicht aber über eventuelle Rechte Dritter befunden hat. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022294

Gesamter Gesetzestext

Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 1163 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1994-06-08

Aktenzeichen: P.St. 1163

ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1994:0608.P.ST.1163.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

  1. In erster Linie haben die Fachgerichte Rechtsschutz auch gegen Grundrechtsverletzungen zu gewähren (ständige Rechtsprechung, zuletzt P.St. 1108).

  2. Eine Verweisung des Verfahrens an das zuständige Fachgericht scheidet aus, wenn der Antragsteller sich ausdrücklich nicht damit einverstanden erklärt, weil er gerade nur eine Entscheidung des Staatsgerichtshofs ohne Einschaltung der Fachgerichte erreichen will.

  3. Ein am Ausgangsverfahren nicht Beteiligter wird durch die Entscheidung des Fachgerichts nicht selbst in Grundrechten betroffen, wenn dieses nur über die Rechte Verfahrensbeteiligter, nicht aber über eventuelle Rechte Dritter befunden hat.

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