P.St. 1148•Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1994-05-11, P.St. 1148
Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1994-05-11, P.St. 1148
P.St. 1148Verfassungsgericht11.05.1994
Regest
Nach Rücknahme der Grundrechtsklage ist das Verfahren durch Beschluß einzustellen (zuletzt P.St. 1144). Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022290
Gesamter Gesetzestext
Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 1148 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1994-05-11
Aktenzeichen: P.St. 1148
ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1994:0511.P.ST.1148.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Leitsatz
Nach Rücknahme der Grundrechtsklage ist das Verfahren durch Beschluß einzustellen (zuletzt P.St. 1144).
Permalink
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