P.St. 1133•Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1992-12-09, P.St. 1133
Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1992-12-09, P.St. 1133
P.St. 1133Verfassungsgericht09.12.1992
Regest
Nach Rücknahme der Grundrechtsklage ist das Verfahren durch Beschluß einzustellen. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022265
Gesamter Gesetzestext
Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 1133 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1992-12-09
Aktenzeichen: P.St. 1133
ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1992:1209.P.ST.1133.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Leitsatz
Nach Rücknahme der Grundrechtsklage ist das Verfahren durch Beschluß einzustellen.
Permalink
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